Besteht eine Meldepflicht bei unerwünschten Nebenwirkungen?

Bisher sind keine Nebenwirkungen bekannt. Für Patienten, bei denen Nebenwirkungen auftreten sollten, besteht für die Circumradius GmbH eine Meldepflicht für ihr bekannt gewordene Fälle bei der für sie in Deutschland zuständigen Behörde, dem BfArM. Eine Meldung kann auch durch Nutzendende direkt auf der Website des Bundesinstituts angezeigt werden:

https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antraege-und-Meldungen/Vorkommnis-melden/_node.html